Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist das für die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geltende Recht. Sein Grundtatbestand ist die abhängige Arbeit. Nicht jeder, der in einem Vertragsverhältnis Arbeit für andere leistet, fällt unter das Arbeitsrecht, sondern nur, wer die Arbeit im Dienst eines anderen, in einem Abhängigkeitsverhältnis, leistet.

Das Arbeitsrecht dient der Herstellung sozialer Gerechtigkeit bei freiheitsrechtlicher Gestaltung der Arbeitsbedingungen. Die wechselseitige Abhängigkeit der modernen Industriegesellschaft schließt eine autonome Existenz des einzelnen aus. Daher ist es Aufgabe der Rechtsordnung, den Gedanken der Freiheit und Gleichheit unter den Funktionsvoraussetzungen arbeitsteiliger Produktionsweisen zu verwirklichen.

Die Bedeutung des Arbeitsrechts ist nicht zu unterschätzen, und seine Inhalte sind für ausländische Arbeitgeber oft schwer verständlich. Schon die bloße Veröffentlichung einer Stellenanzeige nach dem AGG (Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz) erfordert oft rechtliche Beratung. Darüber hinaus sollten die Einhaltung des Verhaltenskodex im Auswahlverfahren für neue Mitarbeiter sowie die Regelungen zu Art, Umfang und Vergütung der Arbeit und zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses berücksichtigt werden.